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Frauen
werden weiterhin bei der Altersvorsorge diskriminiert.
Deswegen:
EU muss Unisex-Tarife festschreiben
Der erste "Tag der Abrechnung" war der
8. März 2004. Ab dem Internationalen Frauentag
schickten Frauen dem Kanzler auf Postkarten gedruckte
Rechnungen über 14.116,61 Euro. Das ist der
Betrag, den Frauen in einem Berufsleben durchschnittlich
mehr an private Versicherungen zahlen müssen
als Männer, um hinterher die gleiche Rente
zu erhalten. Frauen forderten vom Kanzler ihr Geld
zurück. Denn die gesetzliche Rente unterscheidet
nicht zwischen den Geschlechtern, sondern gleicht
geschlechtsspezifische Unterschiede solidarisch
aus. Sie wurde gekürzt. Stattdessen sollen
sich alle privat vorsorgen.
Doch die Privaten berechnen
den Frauen höhere Beiträge als Männern.
Begründung: Frauen leben länger. Wenn das
keine Diskriminierung ist!
Ein Gutachten im Auftrag des DGB
bestätigte: "Soweit der Staat die private
Rentenversicherung nach dem Riester-Eichel-Modell subventioniert
und zertifiziert, muss er seine von der Verfassung gebotenen
Pflichten aus Artikel 3 des Grundgesetzes einhalten."
Die Gutachterin Prof. Dr. Marita
Körner hatte errechnet, dass Frauen bei gleichen
Beiträgen zwischen 11,1 und 14,6 Prozent geringere
Leistungen erhalten.
Dennoch konnte sich der Bundestag
erst nach langem Hin und Her aufgrund von Druck von
Frauenverbänden, Gewerkschaften und von Frauen
aus allen Fraktionen dazu entschließen, ab 2006
Unisex-Tarife bei der Zertifizierung von Riester-geförderten
privaten Altersvorsorge-Produkten festzuschreiben. Ende
April wurde dies mit dem Alterseinkünftegesetz
beschlossen.
Betriebliche Altersvorsorgesysteme
werden jedoch nicht zertifiziert. Sie können weiter
Frauen diskriminieren. Außerdem wurde das Alterseinkünftegesetz
von den unionsregierten Länder in den Vermittlungsausschuss
geschickt, was da passiert ist völlig ungewiss.
Gleichzeitig tut sich etwas auf
EU-Ebene. Seit vergangenem Herbst wird über die
Richtlinie mit dem sperrigen Titel "Verwirklichung
des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und
Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit
Gütern und Dienstleistungen" diskutiert.
Der Entwurf sieht Unisex-Tarife
für alle Versicherungen vor, nicht nur Renten-,
sondern zum Beispiel auch Kranken- oder (zum Nachteil
von Frauen) Kfz-Versicherungen.
Ob die Richtlinie, die am 30. März
vom Europaparlament beschlossen wurde, verabschiedet
wird, ist derzeit noch ungewiss. Denn innerhalb der
Brüsseler Kommission gibt es starke Vorbehalte,
die Versicherungs-Lobby übt Druck aus. Auch eine
Reihe von EU-Staaten lehnt die Richtlinie ab. In vorderster
Reihe der Blockierer: Bundeskanzler Gerhard Schröder.
Am 1. und 2. Juni tagt der Ministerrat
in Brüssel und soll über die Richtlinie entscheiden
oder aber einen Fahrplan festlegen. Dort muss sich die
Bundesregierung outen: Will sie europäisches Gleichstellungsrecht
weiterentwickeln oder weiterhin torpedieren. Da beim
Ministerratsbeschluss Einstimmigkeit gefordert ist,
entscheidet auch die Stimme Deutschlands.
Entlassen wir Schröder
nicht aus seiner Verantwortung. Zeigen wir ihm, dass
der Tag der - nicht mehr nur symbolischen - Abrechnung
kommt, wenn er Diskriminierungen von Frauen weiter zulässt.
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