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Frauen werden weiterhin bei der Altersvorsorge diskriminiert.

Deswegen: EU muss Unisex-Tarife festschreiben

 Der erste "Tag der Abrechnung" war der 8. März 2004. Ab dem Internationalen Frauentag schickten Frauen dem Kanzler auf Postkarten gedruckte Rechnungen über 14.116,61 Euro. Das ist der Betrag, den Frauen in einem Berufsleben durchschnittlich mehr an private Versicherungen zahlen müssen als Männer, um hinterher die gleiche Rente zu erhalten. Frauen forderten vom Kanzler ihr Geld zurück. Denn die gesetzliche Rente unterscheidet nicht zwischen den Geschlechtern, sondern gleicht geschlechtsspezifische Unterschiede solidarisch aus. Sie wurde gekürzt. Stattdessen sollen sich alle privat vorsorgen.

Doch die Privaten berechnen den Frauen höhere Beiträge als Männern. Begründung: Frauen leben länger. Wenn das keine Diskriminierung ist!

Ein Gutachten im Auftrag des DGB bestätigte: "Soweit der Staat die private Rentenversicherung nach dem Riester-Eichel-Modell subventioniert und zertifiziert, muss er seine von der Verfassung gebotenen Pflichten aus Artikel 3 des Grundgesetzes einhalten."

Die Gutachterin Prof. Dr. Marita Körner hatte errechnet, dass Frauen bei gleichen Beiträgen zwischen 11,1 und 14,6 Prozent geringere Leistungen erhalten.

Dennoch konnte sich der Bundestag erst nach langem Hin und Her aufgrund von Druck von Frauenverbänden, Gewerkschaften und von Frauen aus allen Fraktionen dazu entschließen, ab 2006 Unisex-Tarife bei der Zertifizierung von Riester-geförderten privaten Altersvorsorge-Produkten festzuschreiben. Ende April wurde dies mit dem Alterseinkünftegesetz beschlossen.

Betriebliche Altersvorsorgesysteme werden jedoch nicht zertifiziert. Sie können weiter Frauen diskriminieren. Außerdem wurde das Alterseinkünftegesetz von den unionsregierten Länder in den Vermittlungsausschuss geschickt, was da passiert ist völlig ungewiss.

Gleichzeitig tut sich etwas auf EU-Ebene. Seit vergangenem Herbst wird über die Richtlinie mit dem sperrigen Titel "Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen" diskutiert.

Der Entwurf sieht Unisex-Tarife für alle Versicherungen vor, nicht nur Renten-, sondern zum Beispiel auch Kranken- oder (zum Nachteil von Frauen) Kfz-Versicherungen.

Ob die Richtlinie, die am 30. März vom Europaparlament beschlossen wurde, verabschiedet wird, ist derzeit noch ungewiss. Denn innerhalb der Brüsseler Kommission gibt es starke Vorbehalte, die Versicherungs-Lobby übt Druck aus. Auch eine Reihe von EU-Staaten lehnt die Richtlinie ab. In vorderster Reihe der Blockierer: Bundeskanzler Gerhard Schröder.

Am 1. und 2. Juni tagt der Ministerrat in Brüssel und soll über die Richtlinie entscheiden oder aber einen Fahrplan festlegen. Dort muss sich die Bundesregierung outen: Will sie europäisches Gleichstellungsrecht weiterentwickeln oder weiterhin torpedieren. Da beim Ministerratsbeschluss Einstimmigkeit gefordert ist, entscheidet auch die Stimme Deutschlands.

Entlassen wir Schröder nicht aus seiner Verantwortung. Zeigen wir ihm, dass der Tag der - nicht mehr nur symbolischen - Abrechnung kommt, wenn er Diskriminierungen von Frauen weiter zulässt.